6 Tipps zur Verbesserung der Liquidität

6 Tipps zur Verbesserung der Liquidität

Auch wenn Ihr Unternehmen gut läuft, können Schwankungen zu unangenehmen Liquiditätsengpässen führen. Kein Geld zu haben, wenn auch nur temporär, bedeutet meist noch mehr Geld ausgeben zu müssen. Sie können dann Skonti nicht richtig nutzen oder müssen an anderer Stelle sogar Mahn- und Verzugsgebühren in Kauf nehmen. Oder Ihnen entgehen gute Gelegenheiten, die Sie, weil Sie gerade nicht flüssig sind, nicht wahrnehmen können. Insgesamt kein sehr erstrebenswerter Zustand. Daher finden Sie nachfolgend ein paar Tipps wie Sie immer liquide bleiben.

Schnell ausliefern und berechnen

Immer wieder erstaunlich ist es, wie lang manche Unternehmen benötigen, um nach getaner Arbeit eine Rechnung zu schreiben. Besonders im Handwerksbereich kann es vorkommen, dass diese erst zwei Monate später beim Kunden eingeht. Machen Sie nicht den gleichen Fehler. Wenn die Leistung ausgeführt ist, sollten Sie unmittelbar danach eine Rechnung erstellen. Das Geld ist dann wesentlich eher auf Ihrem Konto und Sie können damit arbeiten.

Rechnungskürzung und Rückfragen vermeiden

Wenn Ihr Kunde, aus was für Gründen auch immer, die Zahlung Ihrer Rechnung noch etwas nach hinten schieben möchte, dann sind Rückfragen und Änderungswünsche ein beliebtes Mittel. Sorgen Sie also dafür, dass Ihre Rechnung keinen Anlass zu Rückfragen bietet. Ihrem Kunden sollte im Vorfeld alles bekannt sein was auf der Rechnung stehen wird. Dazu sollten Sie während der Angebotsphase Ihre Leistung möglichst konkret beschreiben. Diese Beschreibung sollte in der Rechnung wieder auftauchen. Eventuelle notwendige Mehrleistung, die während der Angebotsphase noch nicht absehbar war, sollten Sie vor der Ausführung an Ihren Kunden kommunizieren und ihm klar machen wie sich das auf die spätere Rechnung auswirkt.

Forderungsausfälle vermeiden

Eine ausgefallene Forderung ist immens ärgerlich. Insbesondere dann, wenn es sich um einen größeren Betrag handelt. Solche Ereignisse können ein gewaltiges Loch in Ihre Finanzplanung reißen. Sie können das Risiko von Forderungsausfällen reduzieren indem Sie sich über die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden stehts im Klaren sind. Folgende Maßnahmen können dabei hilfreich sein.

Bonitätsauskünfte bei Neukunden: Arbeiten Sie mit neuen Kunden zusammen, zu denen Sie noch keine Beziehung und möglicherweise auch keinen guten persönlichen Kontakt haben, sollten Sie sich bei einer der einschlägigen Auskunfteien eine Bonitätsauskunft beschaffen. Wird dort ein negativer Wert ausgewiesen, sollten Sie die Zahlungsziele entsprechend eng wählen oder sogar Vorkasse verlangen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein von einer Zusammenarbeit abzusehen.

Anzahlungen vereinbaren: Bei größeren Auftragssummen sollten Sie mit Anzahlungen und Zwischenabrechnungen arbeiten. Dies reduziert das Risiko, denn ein eventueller Zahlungsausfall ist nicht mehr so hoch.

Lastschrifteinzug: Setzen Sie auf Lastschrifteinzüge. So können Sie gewährleisten, dass Ihre Zahlungsziele eingehalten werden.

Beobachten Sie das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden: Falls einer Ihrer Kunden regelmäßig zu spät zahlt, sollten Sie dringend das Gespräch suchen. Zu späte Zahlung ist ein Indiz für Zahlungsschwierigkeiten. Dies birgt auch das Risiko einer Rückforderung im Falle der Insolvenz des Kunden. Diese Rückforderungen können existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Das Gespräch hilft die wahren Gründe der Zahlungsverzögerung zu erkennen. Gegebenenfalls können Sie  Maßnahmen wie Vorkasse oder Anzahlungen einleiten, um das Risiko zu senken.

Beschaffen Sie Geld dann, wenn Sie noch keins brauchen

Die Bank vergibt am liebsten an denjenigen einen Kredit, der ihn eigentlich nicht benötigt. Das klingt nach einem Sprichwort, ist aber bittere Realität. Beantragen Sie Kontokorrentlinien daher immer vorsorglich und nicht wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht.

Lieferantenzahlungsziele verlängern

Ein Lieferant, der Ihnen ein langes Zahlungsziel einräumt, ist bares Geld wert. Die Ausnutzung dieser Zahlungsziele wirkt wie eine Kontokorrentlinie bei der Bank. Sie sollten demnach Folgendes tun.

Eingeräumte Zahlungsziele immer ausnutzen: Es ist sicher löblich jede Rechnung gleich nach Erhalt zu zahlen. Wirtschaftlich ist es aber Unsinn. Nutzen Sie die Ihnen eingeräumten Zahlungsziele immer vollständig aus. Einzige Ausnahme ist die Nutzung von Skonto. Dies sollten Sie in jedem Fall tun. Mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Längere Zahlungsfristen verhandeln: Wenn Sie die Möglichkeit haben, mit Ihren Lieferanten über längere Zahlungsziele zu sprechen, nutzen Sie sie. Besonders dann, wenn Sie bereits langjährig Kunde sind, ist die Bereitschaft zur Anpassung der Zahlungsmodalitäten häufig gegeben. Sie gewinnen dadurch wieder finanziellen Spielraum.

Nutzen Sie Skonto

Oben wurde es bereits angedeutet. Es gibt keine leichtere Art für Sie Geld zu sparen, als die Ausnutzung eingeräumter Skonti. Oftmals können Sie den Rechnungsbetrag um 2-3 Prozent, in Ausnahmefällen sogar 4 Prozent kürzen, wenn Sie eher zahlen. Bei einer Rechnung über 10.000€ sind die 200€ bis 400€ die Sie einsparen können, wenn Sie zum Beispiel 14 Tage eher zahlen als Sie zahlen müssten.  Selbst wenn Sie dafür Ihren Kontokorrent in Anspruch nehmen, wäre das noch ein gutes Geschäft. Im gleichen Zeitraum würden Sie bei einem Kontokorrentzinssatz von 7 Prozent p.a. lediglich ungefähr 30€ Zinsen zahlen.

Wie ein Floh zum König wurde – Cash is King

Wie ein Floh zum König wurde – Cash is King 

Vielleicht kennen Sie das? Die Geschäfte laufen nicht schlecht, die Umsätze stimmen und sogar laut betriebswirtschaftlicher Auswertung steht jeden Monat ein positiver Wert unter dem Strich. Doch leider ist die Kasse so leer wie die Süßigkeiten-Kiste nach einem Kindergeburtstag.

Die Lösung ist nicht den Buchhalter vor die Tür zu setzen und alle BWAˋs der vergangenen Jahre feierlich zu verbrennen

Denn je nachdem wie Ihr Geschäft strukturiert ist, ist es völlig normal, dass das Betriebsergebnis und der Geldbestand nicht zusammenpassen. Der Grund ist einfach. In der BWA bilanzierender Unternehmen stehen mitunter jede Menge Werte die nichts mit einer Geldzahlung zu tun haben.

sind nur drei Beispiele.  

Außerdem gibt es Geldflüsse, die nicht in der BWA auftauchen. 

Das macht es Ihnen vielleicht schwer die BWA als Instrument der kurzfristigen Unternehmenssteuerung ernst zu nehmen. Besonders kleinere Unternehmen sind eher geneigt, den Geldbestand auf dem Konto aus Indikator für die Unternehmensperformance zu nutzen. Wie Sie dieses Dilemma lösen und die BWA sinnvoll ergänzen, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.  

Cash is King 

Am Ende zählt nur wieviel Geld in der Kasse ist oder etwas fachlicher ausgedrückt, entscheidend ist, dass ein Unternehmen liquide bleibt. Das schönste Unternehmensergebnis nützt nichts, wenn Ihnen im entscheidenden Moment das notwendige Kleingeld fehlt. Daher ist es immer sinnvoll über die eigenen Kapitalfluss Bescheid zu wissen. Dazu dient die Kapitalflussrechnung oder auch CashFlow-Rechnung. Im Gegensatz zur BWA werden dort nur die Werte berücksichtigt, die zu einem echten Geldfluss führen.  

CashFlow und der Aufwand 

Die Berechnung des CashFlows ist problemlos mit Hilfe der in der Finanzbuchhaltung sowieso verfügbaren Informationen machbar. In den meisten Buchhaltungsprogrammen lassen sich Auswertungen über eine Zeilenstruktur frei definieren. Nach der einmaligen Einrichtung der Auswertung, sind Sie in der Lage, neben der monatlichen BWAeine monatliche CashFlow-Rechnung auszugeben. 

Ich fasse kurz zusammen. 

Die Arbeit, die Sie damit haben, ist demnach sehr gering. Was Sie dafür bekommen ist dagegen sehr viel.  

Der Nutzen der CashFlow-Rechnung 

Mit Hilfe der CashFlow-Rechnung haben Sie ohne zusätzliche Arbeit einen ständigen Überblick wieviel liquide Mittel, 

und natürlich wie diese Mittel verwendet werden. Zum Beispiel wieviel davon: 

Fazit 

Sie ergänzen durch die CashFlow-Rechnung Ihre BWA um eine wertvolle Aussage und bleiben stets im Bilde, wo Ihre liquiden Mittel herkommen und hinfließen. In Kombination mit der Tatsache, dass es fast keine zusätzliche Arbeit macht, bleibt eigentlich nur eine Schlussfolgerung: „Sofort machen!“ 

Das Finanzamt als Renditeturbo

Das Finanzamt als Renditeturbo

Auf der Suche nach Wegen der Geldanlage denken die Wenigsten an das Finanzamt. Und doch gibt es eine Möglichkeit mit Hilfe dieser sonst eher ungeliebten Institution, eine ordentliche Rendite zu erzielen. Wie das geht, verraten wir Ihnen im nachfolgenden Text.

Zinsen vom Finanzamt erhalten

Im Artikel vom 16.1.2019 haben wir das Thema Nachzahlungszinsen des Finanzamtes besprochen. Diese werden standardmäßig mit 6% pro Jahr auf Steuernachzahlungen berechnet

Jetzt soll es um die Zinsen auf Steuererstattungen gehen. Auch diese betragen 6% pro Jahr. Das heißt, auf Steuerrückzahlungen werden 6% Zinsen pro Jahr ausgeschüttet. Denkt man an das derzeitige Zinsniveau, ist das eine Traumrendite bei null Risiko.

Wie kann ich davon profitieren?

Insbesondere bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung entsteht damit eine echte Chance. Denn zur freiwilligen Abgabe hat jeder Steuerpflichtige vier Jahre Zeit.

Rechenbeispiel

Gehen wir von einer Steuererstattung von 2.500€ für das Jahr 2016 aus. Die Erklärung muss bis Ende 2020 abgeben sein. Die Auszahlung würde etwa im März 2021 erfolgen. Da sich das Finanzamt eine Bearbeitungsfrist von 15 Monaten gönnt, haben Sie während dieser Zeit, also von Januar 2017 bis März 2018 keinen Verzinsungsanspruch. Es bleiben aber noch immer 36 Zinsmonate zu je 0,5% übrig. Es ergibt sich eine Summe von 450€ Zinsen bei einer Anlagesumme von 2.500€.

Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mit der Steuererklärung demnach Zeit lassen.

Aktuelle Rechtsprechung

Wie im Artikel vom 16.1.2019 bereits beschrieben, setzen sich im Augenblick Gerichte mit der Praxis der 6% -Verzinsung auseinander. Die Tendenz der richterlichen Entscheidungen geht zu einer Reduzierung des Zinnsatzes auf 3% pro Jahr. Noch ist es aber nicht soweit. Sie können demnach noch von der alten Praxis profitieren. Allerdings ist auch eine Verzinsung um 3% nicht von schlechten Eltern. Die Risikoklasse ist mit einem Tagesgeldkonto vergleichbar. Dort liegt der Zinssatz aktuell bei unter 1% pro Jahr.

Goodbye Steuerzins Finanzamt

Goodbye Nachzahlungszins

Jahrelang, oder vielmehr jahrzehntelang, hat das Finanzamt Nachzahlungen auf alle Steuerarten mit 6% pro Jahr verzinst. Um genau zu sein, blieb der Zinssatz seit den 60ziger Jahren unangetastet. Das hat nun ein Ende.

Bisheriger Grund für Nachzahlungszinsen

Die Argumentation der Finanzverwaltung war dabei stets folgende:

In der aktuellen Niedrigzinsphase kann man aber nur schwer einen derartig hohen Zins erzielen. Somit ist der Vorteil, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung erlangen kann, deutlich geringer. 6% sind also keinesfalls gerechtfertigt.

Aktuelle Rechtsprechung

Dies sieht seit dem Jahr 2018 auch der Bundesfinanzhof so. In zwei Entscheidungen hat dieser Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geäußert. Für gerechtfertigt hält der Bundesfinanzhof ca. 3%. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Angelegenheit.

Rechenbeispiel

Rechnen wir mal ein Beispiel.

Es lohnt sich also gegen einen „6% Zinsbescheid“ vorzugehen.

Empfohlenes Vorgehen

Wenn ein Bescheid, welcher die Veranlagungszeiträume ab 2012 betrifft, über 6% Zinsen eingeht, sollte Folgendes getan werden:

Wir erbringen zwar keine Steuerberatung, stellen Ihnen aber gern einen Mustertext für den Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung zur Verfügung.