Goodbye Nachzahlungszins

Jahrelang, oder vielmehr jahrzehntelang, hat das Finanzamt Nachzahlungen auf alle Steuerarten mit 6% pro Jahr verzinst. Um genau zu sein, blieb der Zinssatz seit den 60ziger Jahren unangetastet. Das hat nun ein Ende.

Bisheriger Grund für Nachzahlungszinsen

Die Argumentation der Finanzverwaltung war dabei stets folgende:

In der aktuellen Niedrigzinsphase kann man aber nur schwer einen derartig hohen Zins erzielen. Somit ist der Vorteil, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung erlangen kann, deutlich geringer. 6% sind also keinesfalls gerechtfertigt.

Aktuelle Rechtsprechung

Dies sieht seit dem Jahr 2018 auch der Bundesfinanzhof so. In zwei Entscheidungen hat dieser Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geäußert. Für gerechtfertigt hält der Bundesfinanzhof ca. 3%. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Angelegenheit.

Rechenbeispiel

Rechnen wir mal ein Beispiel.

Es lohnt sich also gegen einen „6% Zinsbescheid“ vorzugehen.

Empfohlenes Vorgehen

Wenn ein Bescheid, welcher die Veranlagungszeiträume ab 2012 betrifft, über 6% Zinsen eingeht, sollte Folgendes getan werden:

Wir erbringen zwar keine Steuerberatung, stellen Ihnen aber gern einen Mustertext für den Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung zur Verfügung.