Goodbye Nachzahlungszins
Jahrelang, oder vielmehr jahrzehntelang, hat das Finanzamt Nachzahlungen auf alle Steuerarten mit 6% pro Jahr verzinst. Um genau zu sein, blieb der Zinssatz seit den 60ziger Jahren unangetastet. Das hat nun ein Ende.
Bisheriger Grund für Nachzahlungszinsen
Die Argumentation der Finanzverwaltung war dabei stets folgende:
In der aktuellen Niedrigzinsphase kann man aber nur schwer einen derartig hohen Zins erzielen. Somit ist der Vorteil, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung erlangen kann, deutlich geringer. 6% sind also keinesfalls gerechtfertigt.
Aktuelle Rechtsprechung
Dies sieht seit dem Jahr 2018 auch der Bundesfinanzhof so. In zwei Entscheidungen hat dieser Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geäußert. Für gerechtfertigt hält der Bundesfinanzhof ca. 3%. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Angelegenheit.
Rechenbeispiel
Rechnen wir mal ein Beispiel.
Es lohnt sich also gegen einen „6% Zinsbescheid“ vorzugehen.
Empfohlenes Vorgehen
Wenn ein Bescheid, welcher die Veranlagungszeiträume ab 2012 betrifft, über 6% Zinsen eingeht, sollte Folgendes getan werden:
Wir erbringen zwar keine Steuerberatung, stellen Ihnen aber gern einen Mustertext für den Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung zur Verfügung.
Diese Website benutzt funktionelle Cookies und externe Skripte, um dein Benutzererlebnis zu verbessern.
Privacy settings
Datenschutzeinstellungen
Diese Website benutzt funktionelle Cookies und externe Skripte, um dein Benutzererlebnis zu verbessern. Welche Cookies und Skripte benutzt werden und wie diese die Webseitenbenutzung beeinflussen, steht links. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Deine Entscheidungen werden deinen Besuch nicht beeinflussen.
NOTE: Diese Einstellung wird nur auf den Browser und das Gerät angewendet, das Sie derzeit benutzen.
Cookies zur Verbesserung der Nutzungserlebnisse
Die Website verwendet Cookies um Ihnen ein bestmögliches Nutzererlebnis zu verschaffen.