Wie ein Floh zum König wurde – Cash is King

Wie ein Floh zum König wurde – Cash is King 

Vielleicht kennen Sie das? Die Geschäfte laufen nicht schlecht, die Umsätze stimmen und sogar laut betriebswirtschaftlicher Auswertung steht jeden Monat ein positiver Wert unter dem Strich. Doch leider ist die Kasse so leer wie die Süßigkeiten-Kiste nach einem Kindergeburtstag.

Die Lösung ist nicht den Buchhalter vor die Tür zu setzen und alle BWAˋs der vergangenen Jahre feierlich zu verbrennen

Denn je nachdem wie Ihr Geschäft strukturiert ist, ist es völlig normal, dass das Betriebsergebnis und der Geldbestand nicht zusammenpassen. Der Grund ist einfach. In der BWA bilanzierender Unternehmen stehen mitunter jede Menge Werte die nichts mit einer Geldzahlung zu tun haben.

sind nur drei Beispiele.  

Außerdem gibt es Geldflüsse, die nicht in der BWA auftauchen. 

Das macht es Ihnen vielleicht schwer die BWA als Instrument der kurzfristigen Unternehmenssteuerung ernst zu nehmen. Besonders kleinere Unternehmen sind eher geneigt, den Geldbestand auf dem Konto aus Indikator für die Unternehmensperformance zu nutzen. Wie Sie dieses Dilemma lösen und die BWA sinnvoll ergänzen, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.  

Cash is King 

Am Ende zählt nur wieviel Geld in der Kasse ist oder etwas fachlicher ausgedrückt, entscheidend ist, dass ein Unternehmen liquide bleibt. Das schönste Unternehmensergebnis nützt nichts, wenn Ihnen im entscheidenden Moment das notwendige Kleingeld fehlt. Daher ist es immer sinnvoll über die eigenen Kapitalfluss Bescheid zu wissen. Dazu dient die Kapitalflussrechnung oder auch CashFlow-Rechnung. Im Gegensatz zur BWA werden dort nur die Werte berücksichtigt, die zu einem echten Geldfluss führen.  

CashFlow und der Aufwand 

Die Berechnung des CashFlows ist problemlos mit Hilfe der in der Finanzbuchhaltung sowieso verfügbaren Informationen machbar. In den meisten Buchhaltungsprogrammen lassen sich Auswertungen über eine Zeilenstruktur frei definieren. Nach der einmaligen Einrichtung der Auswertung, sind Sie in der Lage, neben der monatlichen BWAeine monatliche CashFlow-Rechnung auszugeben. 

Ich fasse kurz zusammen. 

Die Arbeit, die Sie damit haben, ist demnach sehr gering. Was Sie dafür bekommen ist dagegen sehr viel.  

Der Nutzen der CashFlow-Rechnung 

Mit Hilfe der CashFlow-Rechnung haben Sie ohne zusätzliche Arbeit einen ständigen Überblick wieviel liquide Mittel, 

und natürlich wie diese Mittel verwendet werden. Zum Beispiel wieviel davon: 

Fazit 

Sie ergänzen durch die CashFlow-Rechnung Ihre BWA um eine wertvolle Aussage und bleiben stets im Bilde, wo Ihre liquiden Mittel herkommen und hinfließen. In Kombination mit der Tatsache, dass es fast keine zusätzliche Arbeit macht, bleibt eigentlich nur eine Schlussfolgerung: „Sofort machen!“ 

Risiko Insolvenzanfechtung

Das Problem mit der Insolvenzanfechtung

Einer Ihrer Geschäftspartner ist gezwungen einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies kann erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Sie und Ihr Geschäft haben. Das kann weit über den Ausfall einer bestehenden Forderung hinaus gehen. Insolvenzverwalter können unter bestimmen Umständen Zahlungen aus der Vergangenheit von Ihnen zurück fordern. Auch wenn diese bereits Jahre zurück liegen.

Insolvenzanfechtungen sind ein wachsendes Problem. Dies zeigen Umfragen des Bundesverbands Credit Management. Früher waren unter den befragten Unternehmen noch knapp zwei Drittel betroffen. Aktuell ist dieser Wert auf mehr als drei Viertel aller Firmen angestiegen! Und in rund einem Drittel der Fälle lag die Forderungssumme bei mehr als 100.000 Euro.

Wie Sie sich davor schützen erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Wann wird es relevant für Sie?

Ist die Insolvenz da, dann ist es meist schon zu spät. Reagieren sollten Sie, sobald Sie den Eindruck haben, dass Ihr Geschäftspartner in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Indizien dafür können sein, dass Ihr Schuldner:

Diese Sachverhalte sollten Sie vorsichtig werden lassen. Ein Insolvenzverwalter kann Ihnen jetzt unterstellen, dass Sie von der drohenden Pleite wissen. Oder aber, dass Sie davon hätten wissen müssen, wenn Sie die Signale ernst genommen hätten. Er dreht den Spieß sozusagen herum und argumentiert “Sie haben fahrlässig weiteren Schaden in Kauf genommen und sind daher selbst schuld.”

So können Sie sich schützen?

Nur noch gegen Vorkasse liefern bzw. leisten

Eine konkrete Möglichkeit kann sein, den Geschäftspartner künftig nur noch gegen Vorkasse zu beliefern. Maßgeblich ist dabei, dass Leistung und Gegenleistung wirtschaftlich gleichwertig sind und in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Dies wird auf Kundenseite meist nicht gern gesehen, schützt Sie aber vor hohen Rückzahlungen. Wenn sich der Kunde stabilisiert hat, können die Zahlungsmodalitäten wieder geändert werden.

Auf Zahlung innerhalb von 30 Tagen drängen

Geht die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ein, nachdem die Leistung oder Lieferung erbracht wurde, ist sie als sogenanntes Bargeschäft normalerweise vor der Insolvenzanfechtung besonders geschützt. Sobald durch dieses Bargeschäft andere Gläubiger benachteiligt werden, ist der Schutz aber schon wieder dahin.

Bürgschaft

Eine relativ sichere Methode um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen ist die Zahlungsbürgschaft. Der Kunden übergibt Ihnen vor Lieferung bzw. Leistung eine Zahlungsbürgschaft. Fällt die erwartete Zahlung aus, nehmen Sie die Bürgschaft in Anspruch und der Bürge springt ein.

Versicherung

Vor Anfechtungen kann auch eine Anfechtungsversicherung schützen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten derartige Policen. Wird eine Zahlung angefochten und diese Anfechtung auch durchgesetzt, springt die Versicherung ein.

Handlungsempfehlung

1. Suchen Sie in Ihrem Kundenstamm nach Indizien für Zahlungsschwierigkeiten (siehe oben).

2. Erstellen Sie eine Liste mit den betreffenden Kunden.

3. Erstellen Sie eine Liste allen erhaltenen Zahlungen von diesem Kunden innerhalb der letzten vier Jahr. Dies ist die Summe die pro Kunde potentiell angefochten und zurückgefordert werden kann.

4. Sortieren Sie diese Liste nach dem Betrag und beginnen Sie bei den größten Summen mit den nachfolgenden Schritten.

5. Besorgen Sie sich Bonitätsauskünfte der betreffenden Kunden.

6. Suchen Sie das Gespräch mit den Verantwortlichen und hinterfragen Sie:
a. Die Gründe für das Zahlungsverhalten.
b. Die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Lage.
c. Den wirtschaftlichen und finanziellen Ausblick.

7. Lassen Sie sich diese Informationen durch betriebswirtschaftliche Auswertungen belegen.

8. Haben Sie den Eindruck, dass Zahlungsschwierigkeiten bestehen? Wenn ja, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen.

9. Seien Sie sich der potentiellen Rückforderung bewusst.

Sicher gibt es zu diesem Thema noch eine ganze Menge mehr zu sagen, aber einen groben Überblick haben Sie jetzt. Wenn Sie den oben aufgeführten Handlungsempfehlungen folgen, dann haben Sie Ihr Risiko bereits deutlich reduziert.

Das Finanzamt als Renditeturbo

Das Finanzamt als Renditeturbo

Auf der Suche nach Wegen der Geldanlage denken die Wenigsten an das Finanzamt. Und doch gibt es eine Möglichkeit mit Hilfe dieser sonst eher ungeliebten Institution, eine ordentliche Rendite zu erzielen. Wie das geht, verraten wir Ihnen im nachfolgenden Text.

Zinsen vom Finanzamt erhalten

Im Artikel vom 16.1.2019 haben wir das Thema Nachzahlungszinsen des Finanzamtes besprochen. Diese werden standardmäßig mit 6% pro Jahr auf Steuernachzahlungen berechnet

Jetzt soll es um die Zinsen auf Steuererstattungen gehen. Auch diese betragen 6% pro Jahr. Das heißt, auf Steuerrückzahlungen werden 6% Zinsen pro Jahr ausgeschüttet. Denkt man an das derzeitige Zinsniveau, ist das eine Traumrendite bei null Risiko.

Wie kann ich davon profitieren?

Insbesondere bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung entsteht damit eine echte Chance. Denn zur freiwilligen Abgabe hat jeder Steuerpflichtige vier Jahre Zeit.

Rechenbeispiel

Gehen wir von einer Steuererstattung von 2.500€ für das Jahr 2016 aus. Die Erklärung muss bis Ende 2020 abgeben sein. Die Auszahlung würde etwa im März 2021 erfolgen. Da sich das Finanzamt eine Bearbeitungsfrist von 15 Monaten gönnt, haben Sie während dieser Zeit, also von Januar 2017 bis März 2018 keinen Verzinsungsanspruch. Es bleiben aber noch immer 36 Zinsmonate zu je 0,5% übrig. Es ergibt sich eine Summe von 450€ Zinsen bei einer Anlagesumme von 2.500€.

Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mit der Steuererklärung demnach Zeit lassen.

Aktuelle Rechtsprechung

Wie im Artikel vom 16.1.2019 bereits beschrieben, setzen sich im Augenblick Gerichte mit der Praxis der 6% -Verzinsung auseinander. Die Tendenz der richterlichen Entscheidungen geht zu einer Reduzierung des Zinnsatzes auf 3% pro Jahr. Noch ist es aber nicht soweit. Sie können demnach noch von der alten Praxis profitieren. Allerdings ist auch eine Verzinsung um 3% nicht von schlechten Eltern. Die Risikoklasse ist mit einem Tagesgeldkonto vergleichbar. Dort liegt der Zinssatz aktuell bei unter 1% pro Jahr.