Risikomanagement im Rahmens des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz ist in erster Linie eines, ein verdammt langes Wort. Aber Spaß bei Seite. Sicherlich mit den besten Absichten ins Leben gerufen, stellt es Unternehmen vor die Herausforderung ihre Lieferkette systematisch bzgl. möglicher Risiken für Menschenrechte und Umwelt zu überwachen und auf mögliche Verstöße und Vorfälle zu reagieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz  wurde im Jahr 2021 verabschiedet wurde. Es verpflichtet seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitern, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern. Ab dem 1.1.2023 wird diese „Mindestgröße“ auf 1000 Mitarbeiter gesenkt.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken und sicherzustellen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt gerecht werden. Es soll auch dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Einhaltung ethischer und ökologischer Standards bei den Produkten, die sie kaufen, verlassen können.

Eine der Schwerpunkte dabei ist die Einrichtung und Betrieb eines Risikomanagementsystems entlang der gesamten Lieferkette vom Rohrstofflieferanten bis zum Endkunden.

Im nachfolgenden Video möchte ich einen kurzen Überblick über das Risikomanagement im Rahmen des LkSG geben.