Jetzt soll es um die Zinsen auf Steuererstattungen gehen. Auch diese betragen 6% pro Jahr. Das heißt, auf Steuerrückzahlungen werden 6% Zinsen pro Jahr ausgeschüttet. Denkt man an das derzeitige Zinsniveau, ist das eine Traumrendite bei null Risiko.
Wie kann ich davon profitieren?
Insbesondere bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung entsteht damit eine echte Chance. Denn zur freiwilligen Abgabe hat jeder Steuerpflichtige vier Jahre Zeit.
Rechenbeispiel
Gehen wir von einer Steuererstattung von 2.500€ für das Jahr 2016 aus. Die Erklärung muss bis Ende 2020 abgeben sein. Die Auszahlung würde etwa im März 2021 erfolgen. Da sich das Finanzamt eine Bearbeitungsfrist von 15 Monaten gönnt, haben Sie während dieser Zeit, also von Januar 2017 bis März 2018 keinen Verzinsungsanspruch. Es bleiben aber noch immer 36 Zinsmonate zu je 0,5% übrig. Es ergibt sich eine Summe von 450€ Zinsen bei einer Anlagesumme von 2.500€.
Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mit der Steuererklärung demnach Zeit lassen.
Aktuelle Rechtsprechung
Wie im Artikel vom 16.1.2019 bereits beschrieben, setzen sich im Augenblick Gerichte mit der Praxis der 6% -Verzinsung auseinander. Die Tendenz der richterlichen Entscheidungen geht zu einer Reduzierung des Zinnsatzes auf 3% pro Jahr. Noch ist es aber nicht soweit. Sie können demnach noch von der alten Praxis profitieren. Allerdings ist auch eine Verzinsung um 3% nicht von schlechten Eltern. Die Risikoklasse ist mit einem Tagesgeldkonto vergleichbar. Dort liegt der Zinssatz aktuell bei unter 1% pro Jahr.