Das Finanzamt als Renditeturbo
Auf der Suche nach Wegen der Geldanlage denken die Wenigsten an das Finanzamt. Und doch gibt es eine Möglichkeit mit Hilfe dieser sonst eher ungeliebten Institution, eine ordentliche Rendite zu erzielen. Wie das geht, verraten wir Ihnen im nachfolgenden Text.
Zinsen vom Finanzamt erhalten
Im Artikel vom 16.1.2019 haben wir das Thema Nachzahlungszinsen des Finanzamtes besprochen. Diese werden standardmäßig mit 6% pro Jahr auf Steuernachzahlungen berechnet
Jetzt soll es um die Zinsen auf Steuererstattungen gehen. Auch diese betragen 6% pro Jahr. Das heißt, auf Steuerrückzahlungen werden 6% Zinsen pro Jahr ausgeschüttet. Denkt man an das derzeitige Zinsniveau, ist das eine Traumrendite bei null Risiko.
Wie kann ich davon profitieren?
Insbesondere bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung entsteht damit eine echte Chance. Denn zur freiwilligen Abgabe hat jeder Steuerpflichtige vier Jahre Zeit.
Rechenbeispiel
Gehen wir von einer Steuererstattung von 2.500€ für das Jahr 2016 aus. Die Erklärung muss bis Ende 2020 abgeben sein. Die Auszahlung würde etwa im März 2021 erfolgen. Da sich das Finanzamt eine Bearbeitungsfrist von 15 Monaten gönnt, haben Sie während dieser Zeit, also von Januar 2017 bis März 2018 keinen Verzinsungsanspruch. Es bleiben aber noch immer 36 Zinsmonate zu je 0,5% übrig. Es ergibt sich eine Summe von 450€ Zinsen bei einer Anlagesumme von 2.500€.
Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, sollte sich mit der Steuererklärung demnach Zeit lassen.
Aktuelle Rechtsprechung
Wie im Artikel vom 16.1.2019 bereits beschrieben, setzen sich im Augenblick Gerichte mit der Praxis der 6% -Verzinsung auseinander. Die Tendenz der richterlichen Entscheidungen geht zu einer Reduzierung des Zinnsatzes auf 3% pro Jahr. Noch ist es aber nicht soweit. Sie können demnach noch von der alten Praxis profitieren. Allerdings ist auch eine Verzinsung um 3% nicht von schlechten Eltern. Die Risikoklasse ist mit einem Tagesgeldkonto vergleichbar. Dort liegt der Zinssatz aktuell bei unter 1% pro Jahr.
Goodbye Nachzahlungszins
Jahrelang, oder vielmehr jahrzehntelang, hat das Finanzamt Nachzahlungen auf alle Steuerarten mit 6% pro Jahr verzinst. Um genau zu sein, blieb der Zinssatz seit den 60ziger Jahren unangetastet. Das hat nun ein Ende.
Bisheriger Grund für Nachzahlungszinsen
Die Argumentation der Finanzverwaltung war dabei stets folgende:
In der aktuellen Niedrigzinsphase kann man aber nur schwer einen derartig hohen Zins erzielen. Somit ist der Vorteil, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Zahlung erlangen kann, deutlich geringer. 6% sind also keinesfalls gerechtfertigt.
Aktuelle Rechtsprechung
Dies sieht seit dem Jahr 2018 auch der Bundesfinanzhof so. In zwei Entscheidungen hat dieser Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2012 geäußert. Für gerechtfertigt hält der Bundesfinanzhof ca. 3%. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Angelegenheit.
Rechenbeispiel
Rechnen wir mal ein Beispiel.
Es lohnt sich also gegen einen „6% Zinsbescheid“ vorzugehen.
Empfohlenes Vorgehen
Wenn ein Bescheid, welcher die Veranlagungszeiträume ab 2012 betrifft, über 6% Zinsen eingeht, sollte Folgendes getan werden:
Wir erbringen zwar keine Steuerberatung, stellen Ihnen aber gern einen Mustertext für den Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung zur Verfügung.
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