Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise

Die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Selbstständige mindern!

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen vor enorme und nie dagewesene Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter Umsatzausfällen und daraus resultierenden Liquiditätsengpässen. Bundes- und Landesregierungen arbeiten an Sofortmaßnahmen sowie mittel- und langfristigen Hilfsprogrammen. 

Um Sie zu unterstützen, haben wir folgende Angebote für Sie zusammengestellt:

Aktuell nutzbare Hilfprogramme!

Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über aktuelle Hilfsprogramm, die in Sachsen nutzbar sind.

Was: nachrangiges Darlehen
Höhe: bis 50.000 Euro (in Ausnahmefällen bis 100.000 Euro)
Laufzeit: 10 Jahre (3 Jahre tilgungsfrei)
Status: verfügbar
Voraussetzung: Keine Liquiditätsprobleme in 2019, Umsatzeinbruch wegen Corona von mindestens 20 Prozent
Antragstellung: jetzt via SAB 

Was: Soforthilfe (Zuschuss)
Höhe: bis 15.000 Euro 
Laufzeit: entfällt
Status: soll 23. März 2020 im Bundestag verabschiedet werden
Voraussetzung: Eidesstattliche Erklärung, max. 10 Mitarbeiter
Antragsstellung: elektronisch 

Zielgruppe: Unternehmen sowie Freiberufler die länger als fünf Jahre am Markt sind.
Form: Darlehen bis max 25 Mio € – Beantragung über Hausbank
Konditionen: 1% effektiver Jahreszins / tilgungsfreie Zeit /  Übernahme 50 % des Ausfallrisikos durch die KfW

Veränderungen als Corona-Hilfe: Erhöhung des Kreditvolumens auf 200 Mio € / Übernahme 80 % des Ausfallrisikos durch die KfW

Was: Express Liquidität (Bürgschaft für Kredit)
Höhe: bis 500.000 Euro
Laufzeit: bis 8 Jahre
Status: verfügbar
Voraussetzung: Einzelfallprüfung (Zusage nach einem Tag bei Summen bis 500 TEUR)
Antragsstellung: über die Hausbank oder per E-Mail

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden ineinem Schnellverfahren gelockert. Einzelheiten finden sich auf der Seite der Arbeitsagentur unter folgendem Link: 

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sachsen/kurzarbeit

Um Liquiditätsengpässen bei Unternehmen vorzubeugen, werden maßgeblich die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) verbessert.

Außerdem können Vorauszahlungen von Ertragssteuern leichter angepasst werden.

Die Vollstreckung von fälligen Steuerschulden wurde bis Jahresende ausgesetzt. Ebenso werden etwaige Säumniszuschläge erlassen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Um Insolvenzen im Zuge der Corona-Krise vorzubeugen, begleitet das Bundesjustizministerium das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September für die betroffenen Unternehmen.

So gut wie alle Bundesländer und diverse größere Kommunen bieten Unternehmen und Selbstständigen eigene Unterstützungen an. Welche davon genutzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Ihnen wird schnell und unkompliziert geholfen!

Unsere jahrelange Erfahrung in der Finanzierung von Unternehmen und der Beantragung von Fördermitteln macht uns zum idealen Partner bei der Beantragung von Hilfsmitteln. Nehmen Sie telefonisch zu uns Kontakt auf oder nutzen Sie das nachfolgende Formular um Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Wir melden uns schnellstmöglich und beraten Sie unkompliziert und unverbindlich.

Wie Sie uns erreichen!

gern persönlich oder per Post ….
Straße: Aktienstraße 3
Ort: Hohenstein-Ernstthal
Plz.: 09337

… oder telefonisch bzw. per E-Mail
Tel.: +49 173 3889797
E-Mail: post@david-schueppel.de