Um Liquiditätsengpässen bei Unternehmen vorzubeugen, werden maßgeblich die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) verbessert.
Außerdem können Vorauszahlungen von Ertragssteuern leichter angepasst werden.
Die Vollstreckung von fälligen Steuerschulden wurde bis Jahresende ausgesetzt. Ebenso werden etwaige Säumniszuschläge erlassen.
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